Verordnungen
Die logopädische
Therapie erfolgt nach ärztlicher Verordnung (alle Kassen und
privat). Gesetzlich
versicherte Patienten müssen ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung
zur Therapie leisten (außer bei Befreiung von der gesetzlichen
Zuzahlung).
Der Arzt Ihres Vertrauens stellt Ihnen
eine "Heilmittelverordnung 14" (für gesetzlich Versicherte)
oder ein Rezept (für privat Versicherte
oder bei Verordnung von Zahnarzt oder Kieferorthopäde) aus.
Die
Terminvereinbarung erfolgt nach telefonischer Rücksprache.